
Die folgenden Auszüge wurden der
Satzung,
entnommen, die die TSV-Mitglieder bei der Mitgliederversammlung am 07.07.2011 beschlossen haben.
Zurück zur Startseite
§ 5 Mitgliedsbeiträge, Abs. 3
Der Gesamtvorstand
ist ermächtigt, die Mitgliedsbeiträge
einmal jährlich durch Beschluss der Kostensteigerung anzupassen. Bemessungsgrundlage ist
der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes.
Näheres regelt die Finanz- und Beitragsordnung.
§ 5 Mitgliedsbeiträge, Abs. 4
Der Gesamtvorstand ist ermächtigt, von den Mitgliedern kostenintensiver Abteilungen
Zusatzbeiträge zu erheben.
Näheres regelt die Finanz- und Beitragsordnung.
§ 6 Organe
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Gesamtvorstand
c) Der Geschäftsführende Vorstand
d) Der Ehrenrat
e) Der Jugendausschuss
Die Vereins- und Organ-Ämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
§ 7 Mitgliederversammlung, Abs. 1
Oberstes Organ
des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
§ 12 Abteilung, Abs. 3
Die Abteilungen sind nach einer Abteilungsordnung
zu führen.Diese Ordnungen haben die Bestimmung ihrer Fachverbände zu beachten; sie sind vom
Gesamtvorstand zu genehmigen.
Für die Abteilungen, die noch keine Ordnung verabschiedet haben, gelten die Bestimmungen
dieser Satzung.
§ 14 Kassenprüfer, Abs. 1
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Vereinsmitglieder als
Kassenprüfer für die Amtsdauer von zwei Jahren. Mitglieder
des Gesamtvorstandes dürfen nicht zu Kassenprüfern gewählt werden.
§ 20 Auflösung, Abs. 5
Bei Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an den
BehindertenSportVerband NW e.V. mit der
Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen nur unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet werden darf.