Steuerliche Vorteile

Übrigens!
Gesundheitsfördernde Bewegungs- und Ernährungsangebote
werden steuerlich unterstützt.

STEUERLICHE VORTEILE (§3 Nr. 34 EStG)
Gesundheitsfördernde Bewegungs- und Ernährungsangebote werden vom Gesetzgeber steuerlich unterstützt. Das heißt, die finanziellen Aufwendungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie den Betrag von 500 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr nicht übersteigen. Haben Sie Fragen zu dem Verfahren der Erstattung, beantworten wir Ihnen diese gern!

PRÄVENTION (§20 SGB V)
Diese Kurse erfüllen die Qualitätsnorm, die der Gesetzgeber nach § 20 SGB V fordert. Somit können diese Kurse von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Die Bezuschussung erfolgt bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 80 % der angebotenen Stunden). Wenn diese Bedingung erfüllt ist, erstattet die Krankenkasse in der Regel 80 % der Kursgebühr. Haben Sie Fragen zu dem Verfahren der Erstattung, beantworten wir Ihnen diese gern!