Satzung
Die folgenden Auszüge wurden der Satzung, entnommen, die die TSV-Mitglieder bei der Mitgliederversammlung am 07.07.2011 und Änderungen am 24.05.2016 beschlossen haben.
5 Mitgliedsbeiträge, Abs. 3
Der Gesamtvorstand ist ermächtigt, die Mitgliedsbeiträge einmal jährlich durch Beschluss der Kostensteigerung anzupassen. Bemessungsgrundlage ist der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes.
Näheres regelt die Finanz- und Beitragsordnung.
5 Mitgliedsbeiträge, Abs. 4
Der Gesamtvorstand ist ermächtigt, von den Mitgliedern kostenintensiver Abteilungen Zusatzbeiträge zu erheben.
Näheres regelt die Finanz- und Beitragsordnung.
6 Organe
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Gesamtvorstand
c) Der Geschäftsführende Vorstand
d) Der Ehrenrat
e) Der Jugendausschuss
Die Vereins- und Organ-Ämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
7 Mitgliederversammlung, Abs. 1
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
10 Ehrenrat, Abs. 1 und 2
Sie dürfen nicht Mitglieder des Gesamtvorstandes sein.
12 Abteilung, Abs. 3
Die Abteilungen sind nach einer Abteilungsordnung zu führen. Diese Ordnungen haben die Bestimmung ihrer Fachverbände zu beachten; sie sind vom Gesamtvorstand zu genehmigen.
Für die Abteilungen, die noch keine Ordnung verabschiedet haben, gelten die Bestimmungen dieser Satzung.
14 Kassenprüfer, Abs. 1
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Vereinsmitglieder als Kassenprüfer für die Amtsdauer von zwei Jahren. Mitglieder des Gesamtvorstandes dürfen nicht zu Kassenprüfern gewählt werden.
20 Auflösung, Abs. 5
Bei Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an den BehindertenSportVerband NW e.V. mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen nur unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet werden darf.
- Dem Ehrenrat gehören fünf stimmberechtigte Vereinsmitglieder an.