Kursplan Prävention
Diese Kurse erfüllen die Qualitätsnorm, die der Gesetzgeber nach § 20 SGB V fordert. Somit können diese Kurse von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Die Bezuschussung erfolgt bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 80 % der angebotenen Stunden). Bei erfüllter Bedingung erstattet die Krankenkasse 75-100%.
Sollten Sie zu dem Verfahren der Erstattung Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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